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Anfang Februar diesen Jahres hat Frankreich ein neues Gesetz für den Lebensmittel-Einzelhandel verabschiedet. Es regelt, dass Supermärkte unverkaufte, noch essbare Waren billiger abzugeben haben und Abnahmeverträge mit gemeinnützigen Organisationen für die dann verbliebenen, verzehrgeeigneten Lebensmittel eingehen müssen. Da die neue Regelung alle französischen Supermärkte mit einer Fläche von über 400 m² betrifft, führt die Einhaltung des Gesetzes für diese nicht zu einem Wettbewerbs-Nachteil. weiter lesen...